Ein Gesetz kann viel regeln. Aber in vielen einzelnen Fällen stellen sich Lücken hereaus, welche der Gesetzestext nicht oder nur ungenügend abdeckt.

Um Gesetze anwendbar zu machen ist es wichtig, diese und ihre Begründung durch Kommentare und Auslegungen, welche aus der ausgeübten Rechtspraxis entnommen werden, fortzuschreiben. Das Gesetz wird also entsprechend den Erfordernissen stetig angepasst.

Auch im Kleingartenwesen.

Daher ist es für jeden Vorstand nötig Übersicht über alle rechtlichen Abläufe im Verein zu behalten. Oft fehlt einem selber das Verständnis dafür.

Um die Vorstände zu unterstützen, werden seitens der Verbände und ihrer Anwälte Rechtsfälle analysiert und aus dem Ergebnis Schlussfolgerungen und Hilfestellungen für die Vereine erarbeitet.

Diese haben wir zu Ihrer Übersicht unter "Argumentationen" in einzelnen Themengebieten veröffentlicht.