Aufwandsordnung der Kleingartensparte Pomßen e.V.

1. Vorstand (geschäftsführend)

1. und 2. Vorsitzender, 1. Kassierer 20,00 € monatlich, 240,00 € a Jahr

1. Schriftführer 10,00 € monatlich, 120,00 € a Jahr

2. Beirat

Fachberater Grün und Fachberater Bau 10,00 e monatlich, 120,00 € a Jahr

3. Revision

Vorsitzender der Revision 20,00 € monatlich, 240,00 € a Jahr Beisitzer der Revision 5,00 € monatlich, 60,00 € a Jahr

4. Arbeitsgruppenmitglieder Erlass Gemeinschaftsstunden

5. Parkplatz/Gästeparkplatzwart 75,00 € jährlich

Aufwandentschädigungen werden nach Anwesenheit und Leistungserbringung jährlich rückwirkend gezahlt, Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Vereinsanlagen entsprechend dem jährlichen Kostenrahmen für Gemeinschaftsstunden für die geleisteten Stunden erstattet.

Für die Teilnahme an Sitzungen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 5 € gewährt.

(Mitgliederbeschluss)


weitere Festlegungen:

Ein zusätzlicher finanzieller Ersatz weiterer geltend gemachter Aufwendungen im Rahmen des betreffenden Ehrenamtes erfolgt im Grundsatz nicht. 

Nur im Ausnahmefall erfolgt dies grundsätzlich erst nach einem Beschluss des Vorstandes. Der Anerkennung und Bescheinigung der betreffenden geldwerten Leistung als steuerlich wirksame Spende ist dabei der Vorrang zu geben.

Der Nachweis über die dringliche Notwendigkeit der Ausgabe ohne Beschluss und auf private Rechnung ist durch den Antragsteller dabei lückenlos, glaubhaft und als im Vereinsinteresse getätigt schriftlich zu führen.

(Festlegung des Vorstandes)